AGB

 

 

 

# 1  Eine Anmeldung ist nur über das Kontaktformular möglich. Mit der Anmeldung erkennt der Auftraggeber (Gast) diese AGB an. Der Vertrag kommt erst durch die Bestätigung ihrer Anmeldung zustande.

 

(*1a) = Eine Entschädigung für die Kosten, die einem Gast durch seine Anfahrt  (Kosten für Bus, Bahn, Hotel, Parkgebühr, Schiffskarten, einen verlorenen Urlaubstag usw.) entstehen, wird nicht gewährt.

# 2  Bei unsicherer Wetterlage (z.B. Gewittergefahr, Starkregen, Nebel, Sturm, zu hoher Wasserstand usw.) wird die Wattwanderung aus Sicherheitsgründen absagt.Es kann in Aussnahmefällen sein , dass diese Entscheidung erst vor Ort unmittelbar vor der Wattwanderung getroffen wird. Diese Entscheidung trifft der Wattführer immer in eigener Verantwortung für die Sicherheit der Gäste. Zusätzlich gilt (*1a).
 
# 3  Körperliche Voraussetzung - Wir behalten muns vor, Gäste, denen wir die Wattwanderung nicht zutrauen, von der Wattwanderung auszuschließen, auch dann wenn der Gast es selber anders beurteilt.

Zusätzlich gilt (*1a).
 
# 4  Nicht anwesend - Ein Gast, der zum ausgeschriebenen „Starttermin“ nicht anwesend ist, hat seinen Anspruch auf Teilnahme verloren, denn aus Sicherheitsgründen (die Flut wartet nicht) können wir nicht auf unpünktliche Gäste warten. Wenn möglich, behalten wir uns vor, diesen Platz an eventuell zufällig anwesende Gäste zu vergeben. Zusätzlich gilt (*1a).

# 5  Die Angabe der Führungsdauer ist ein ungefährer Wert. Durch besondere Umstände - z.B. hoher Wasserstand = längere Wanderzeit, körperliche Einschränkung eines Gastes = längere Wanderzeit, sowie durch weitere unvorhersehbare Ereignisse, sind Abweichungen, auch erhebliche, von der Zeitangabe möglich. Der Auftraggeber (Gast) muss dieses bei der Planung von Anschlussterminen (oder Ähnlichem) berücksichtigen.

# 6  Über Absagen werde wir Sie ,soweit es uns rechtzeitig möglich ist, mit einer Mail/Telefonanruf informieren. Sollten Sie diese Mail nicht lesen, Ihr Handy nicht eingeschaltet haben, oder aus einem anderen Grund unter der von Ihnen angegebenen Rufnummer nicht erreichbar sein, geht der Aufwand, den sie hatten, zu ihren Lasten.

Auch hier gilt (*1a).

# 7 Absagen / Stornierung

7/1 - Wenn Gäste nicht zum Wattwandertermin erscheinen, erst einen Tag vor der Tour, oder erst am Tag der Wanderung absagen, behalten wir uns vor, 100% des vereinbarten Preises in Rechnung zu stellen. 
Bei einer Absage zwei Tage vor der Wanderung 50%. Noch bis drei Tage vor der Wattwanderung kann der Gast (Auftraggeber) die Anmeldung stornieren, ohne dass ihm dadurch Kosten entstehen. (Ausnahme - Gruppen)

7/2 Gruppen: Sagt eine Gruppe ( ab 6 Personen) drei bis einem Tag vor oder erst am Tage der Wattwanderung ab, behalten wir uns vor 100% des vereinbarten Preises in Rechnung zu stellen. Bei einer Absage vier bis sechs Tage vor der Wattwanderung werden 50% des vereinbarten Preises in Rechnung gestellt. Sieben Tage vor der Wattwanderung kann der Gast (Auftraggeber) die Anmeldung stornieren, ohne dass ihm dadurch Kosten entstehen. Auftraggeber (zur Zahlung verpflichtet) ist immer die Person, die auch die Gruppe angemeldet hat.
Bei Gruppenbuchungen (ab 10 Personen) kann eine Anreise mit bis zu 10 % weniger Personen erfolgen, ohne dass eine Entschädigungspflicht entsteht.



# 8  Bezahlung - Soweit nichts anderes vereinbart, wird die Führung in bar an unserem Stand vor der Wattwanderung bezahlt. Eine Bezahlung mit Bankkarte/Pay Pal ist nicht möglich. Wenn Sie eine Rechnung wünschen/brauchen geht Ihnen diese mit mail zu.

# 9  Schutz vor Schnittverletzungen - Jeder Gast wird ausführlich darüber informiert, seine Füße vor Schnittverletzungen, z.B. durch scharfkantige Muscheln, durch geeignetes Schuhwerk zu schützen. Barfusswanderungen sind hingegen auf eigene Verantwortung möglich.


# 10 Hunde dürfen angeleint auf der Wanderung mitgenommen werden. Wenn ein Hund durch sein Verhalten, ständiges Bellen oder Jaulen, unsoziales Verhalten anderen Hunden in der Wandergruppe gegenüber, agressives Verhalten gegenüber anderen Gästen, oder sonstige störende Verhaltensweisen den Ablauf der Wanderung stört, werden wir den Hundeführer mit Hund von der Wanderung ausschließen. Die Beurteilung und somit die Entscheidung darüber trifft der Wattführer. Zusätzlich gilt (*1a).

 

# 11  Alkohol - Gäste, die angetrunken zur Wattwanderung erscheinen, werden von der Wanderung ausgeschlossen. Während der Wanderung ist Alkohol, egal in welcher Form, also auch kein Bier, Sekt usw. nicht erlaubt.